Warum kosten Kitten mit Papieren mehr, wie Kitten ohne Stammbaum?

Welche Pflichten hat ein Züchter mit Vereinsbindung, welche ein Züchter ohne?

Ich habe schon früher Katzen gezüchtet und wurde immer wieder von den potenziellen Käufern mit der Frage konfrontiert, warum ein Kitten mit Stammbaum so viel mehr kostet, wie Kitten ohne Papiere. Die Käufer haben teilweise angeboten, dass ich den Stammbaum behalte und sie dafür dann einen heftigen Preisnachlass von mir bekommen, schließlich sollte ich doch froh sein, dass ich überhaupt einen Abnehmer gefunden habe.

An Gedenk solcher Forderungen war ich in den ersten Jahren sprachlos und empört und habe mich in die Position drängen lassen, mich rechtfertigen zu müssen. Ich habe dann geantwortet: "Gut, dann zieh ich eben die DM 25,00 für den Stammbaum von dem Kaufpreis ab, behalte den Stammbaum und sie zahlen den Rest". Dann folgten von mir klägliche Erklärungsversuche, was ich doch alles bei der Preisfindung mit einbeziehen muss, aber das interessierte diese Sorte von Käufern meistens sowieso nicht. Es waren schlicht und einfach die falschen Argumente, denn ich habe nicht aufgezeigt, wodurch die Preisunterschiede tatsächlich herrühren, und darum wurde ich auch nicht verstanden.

Aus heutiger Sicht muss ich sagen, dass ich froh bin, niemals auf so ein unlauteres Angebot eingegangen zu sein und lieber meine Kitten länger behalten habe, bis ich wirklich vertrauensvolle neue Adoptiveltern gefunden habe.

Ich habe versucht, in der untenstehenden Übersicht, die Unterschiede zwischen den Züchtern mit Vereinsbindung und Kitten mit Stammbaum gegenüber den Züchtern ohne Vereinsbindung und Kitten ohne Stammbaum gegenüberzustellen, damit sich jeder interessierte Käufer ein Bild machen kann, woher die Preisunterschiede rühren:

Zuchtvoraussetzungen

Züchter mit Vereinsbindung = (ZmV), Kitten mit Stammbaum

Züchter ohne Vereinsbindung = (ZoV), Kitten ohne Stammbaum

Vereinsmitgliedschaft erforderlich nicht erforderlich
Anerkennung der Zucht- und Ausstellungs-bedingungen des zuständigen Vereins Keine Auflagen, der ZoV handelt im eigenen Ermessen, dieses ist abhängig von seinem Wissen und Wollen.
Anschaffung geeigneter Zuchttiere erforderlich nicht erforderlich
Die Zuchttiere müssen dem festgelegten Rassestandard entsprechen. Der Rassestandard ist den meisten überhaupt nicht bekannt, bzw. wird nicht beachtet.
Eine starke In- und Inzestzucht ist durch die Zuchtbestimmungen verboten. Eine Rückkreuzung auf ein Elterntier ist bei den meisten Vereinen nur einmal in drei Generationen erlaubt. In den ersten drei Generationen werden mindestens 11 verschiedene Ahnen vorausgesetzt. Geschwisterverpaarungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Keine Kontrolle, in wie weit In- und Inzestzucht vorliegt, da keine Stammbäume vorhanden sind. Da meistens keine Stammbäume existieren, ist der Nachweis nicht möglich, wie niedrig der Inzuchtkoeffizient ist.
Die Zuchtpartner sollen sich möglichst ergänzen, damit der Nachwuchs qualitativ dem Rassestandard entspricht. Meistens werden qualitativ minderwertige Tiere miteinander verpaart, da die qualitativ hochwertigen bei den ZmV zur Zucht verbleiben.
Es dürfen nur Tiere der gleichen Rasse miteinander verpaart werden, die weder genetische, noch krankhafte Mängel aufweisen. Jungtiere aus Rassekreuzungen, oder aus Verpaarungen mit genetischen, oder anderen Mängeln, erhalten einen Stammbaum mit entsprechendem Vermerk, dass der Zuchteinsatz nicht erlaubt ist. Oft werden Rassekreuzungen vorgenommen, die dann als EdelMix angeboten werden. Dabei werden die verschiedenen genetischen, krankhafte und rassespezifischen Besonderheiten nicht beachtet.
Besonderst vielversprechende Jungtiere verbleiben zur Weiterzucht beim ZmV, oder werden an andere ZmV im In- und Ausland abgegeben. Auf Grund von Rufschädigung werden nur selten Tiere von den ZmV an die ZoV abgegeben. Somit ist das Potenzial bei den ZoV sehr niedrig.
Manch ein ZmV scheut keine Kosten und Mühen ein besonderst qualitativ hochwertiges Tier sogar im Ausland zu erwerben, oder dort einem entsprechenden Zuchtpartner zu zuführen. Die Anschaffungskosten werden so niedrig wie möglich gehalten. Der Deckkater darf dann auch schon mal der Kater vom Nachbarn sein.
Medizinische Versorgung und Vorsorge erforderlich nicht erforderlich
Um seine Zuchttiere einem unabhängigen Richtergremium zur Feststellung der Zuchttauglichkeit im Sinne der Rassemerkmale vorzustellen, ist der Besuch einer Ausstellung Pflicht. Hierzu muss das Tier die Grundimmunisierung und regelmäßigen Wiederholungsimpfungen erhalten haben (Katzenschnupfen, -seuche und Tollwut), da sonst der Einlass zur Ausstellung verweigert wird. Die Impfungen liegen im Ermessen des ZoV. Da diese nicht vorgeschrieben sind, werden diese oftmals weder bei den Zuchtpartner noch bei den Jungtieren, oder nur zum Teil, auf Grund der hohen Kosten vorgenommen.
In den Zuchtbestimmungen ist festgelegt, dass die Jungtiere nicht vor Ende der 12 Lebenswoche und nur mit einer nachweislichen Grundimmunisierung von Katzenschnupfen und -Seuche (empfohlenes Impfschema: Erstimpfung ab 8 LW, Wiederholungsimpfung ab 12 LW, ggf. weitere Wiederholungsimpfung ab 16 LW) und Parasitenprophylaxe (mehrfache Entwurmung in 2, 5, 8 LW und vor der Abgabe) abgegeben werden dürfen. Mehrfach Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. Die Jungtiere werden teilweise schon ab der 6 Lebenswoche abgegeben. Eine Grundimmunisierung wurde noch nicht vorgenommen, da die Kitten meisten noch viel zu jung sind.
Im Fall von auftretenden hochinfektiösen Erkrankungen, z.Bsp. Leukose, Katzenschnupfen, Pilz, etc. ist eine Meldung an den Verein zu richten. Bis zur vollständigen nachgewiesenen Krankheitsfreiheit durch einen Tierarzt oder Veterinäramt darf dieser weder an Ausstellungen teilnehmen, noch Katzen züchten, Katzen zur Deckung annehmen oder abgeben, Katzen verkaufen oder zukaufen. Es ist schon oft vorgekommen, dass hochinfektiöse Jungkatzen abgegeben, Katzen gedeckt, und neue Katzen aufgenommen wurden.
Katzen, die körperliche Missbildungen haben, wie z. Bsp. Knickschwanz, Schielen, Taubheit, Vorbiss, Einhodigkeit, Mehrzehigkeit, etc. sind von der Zucht ausgeschlossen. Im Stammbaum wird der Vermerk aufgenommen "Zur Zucht ausgeschlossen"

Da es keine Kontrollfunktion gibt, besteht durchaus die Möglichkeit, dass mit Katzen die körperliche Missbildungen aufweisen, gezüchtet wird.

Mehrfach und grobe Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. .
Untersuchungen auf Erbkrankheiten erforderlich nicht erforderlich
Je nach Rasse existieren spezifische Erbkrankheiten. Gemäß den Zuchtbestimmungen muss der ZmV die Zuchtpartner vor der Verpaarung entsprechend untersuchen lassen, bzw. bei Fremddeckungen die Untersuchungsergebnisse vorlegen. Verpaarungen sind nur mit einwandfreien Zuchtpartnern erlaubt. Damit Erbkrankheiten ausgeschlossen werden, sind je nach Rasse und Erbkrankheit, Gentests (PKD1, GM1-und GM2-Gangliosidose, GSD IV, PK, PRA, SMA und HCM), Ultraschalluntersuchungen (PKD und HCM), Audiometrie(Hör-)test, ophtalmologische Augenuntersuchung vorgeschrieben. z.Bsp. dürfen weiße Katzen nicht mit weißen Katzen gepaart werden, da oftmals Taubheit auf beiden Ohren vorliegt. Die Untersuchungen sind im allgemeinen sehr teuer und oftmals den ZoV nicht bekannt. Dadurch werden diese Untersuchungen meist auch nicht von den ZoV vorgenommen und es werden Verpaarungen mit belasteten Tieren vorgenommen. Es gibt auch immer wieder ZoV denen eine Erbkrankheit bekannt ist, mit dem Tier aber trotzdem gezüchtet wird.
Mehrfach und grobe Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. .
Schutz der Mutterkatze erforderlich nicht erforderlich
Gem. den Zuchtbestimmungen darf eine Katze erstmals mit vollendetem 12. Lebensmonat zur Deckung zugelassen werden und nicht mehr wie maximal 3 Würfe innerhalb von 2 Jahren haben. Eine neue Deckung darf frühestens 6 Monate nach der Geburt des letzen Wurfes erfolgen. Es kommt bei ZoV häufiger vor, dass Katzen bereits mit der ersten Rolligkeit (teilweise mit 6-9 Monaten) gedeckt werden. Manche Katzen rollen erneut 8 bis 12 Wochen nach der Geburt und werden dann wieder eingedeckt. Somit hat die Katze keine Gelegenheit, die erforderliche körperliche Regeneration, die für gesunden kräftigen Nachwuchs erforderlich, ist, wieder aufzubauen.
Während der Deckung und in den folgenden drei Wochen danach darf die Katze nicht mit anderen Deckkatern zusammengelassen werden. In einigen Fällen werden die Katzen von mehreren Katern gleichzeitig gedeckt.
Zuchtkaterbesitzer sind verpflichtet, ihren der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Zuchtkater immer unter Kontrolle und in einwandfreiem Zustand zu halten und nur gesunde Zuchtkatzen für eine Paarung anzunehmen. Gerade bei Katern mit uneingeschränktem Freilauf und fehlender medizinischer Prophylaxe ist der einwandfreie Zustand nicht gewährleistet.
Mehrfach und grobe Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. .
Schutz des Deckkaters erforderlich nicht erforderlich
Die Mehrheit der ZmV hat mindestens einen eigenen Deckkater. Fremddeckungen werden nur in begrenztem Maß angenommen. Die Pause zwischen zwei Deckungen eines Katers sollte mindestens 7 Tage betragen. Deckkater werden häufig Katzen zur Deckung zugeführt. Manchmal ist eine Katze gedeckt worden und es wartet schon die nächste im Nebenraum.
Nur gesunde, ungezieferfreie, entwurmte und geimpfte Katzen dürfen einem Zuchtkater zur Deckung zugeführt werden. Gerade bei Katzen mit uneingeschränktem Freilauf und fehlender medizinischer Prophylaxe ist der einwandfreie Zustand nicht gewährleistet.
Mehrfach und grobe Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. .
Zucht erforderlich nicht erforderlich
Es darf nur mit Katzen gezüchtet werden, die allen Anforderungen, wie Gesundheit, Rassestandard und auch Charakter entsprechen. Oft wird mit Katzen gezüchtet, die entweder keiner Rasse zu zuordnen sind, oder auf Grund von gesundheitlichen und charakterlichen Mängeln nicht zur Zucht zugelassen worden. Diese wurden meistens als Liebhabertier erworben. Bei einer Verpaarung werden nicht nur die guten Anlagen, sondern auch die schlechten vererbt.
Nach dem aktuellen Tierschutzgesetzt §§ 11, 11c Zucht und Handel, § 11b "Qualzucht" ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten, wenn der Züchter damit rechnen muss, dass bei der Nachzucht auf Grund vererbter Merkmale Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten. Da hier keine Kontrollen existieren, ist bei einigen ZoV damit zu rechnen, dass das aktuelle Tierschutzgesetzt nicht vollumfänglich beachtet wird.
Die Zuchtbestimmungen der meisten Vereine verbieten die Abgabe von Katzen an Zoohändler, Tierhandlungen, Kaufhäuser, Pelzfarmen, als Versuchstiere, als Lebendfutter oder als Jagdbeute. Auch hier gibt es keine Kontrolle, wohin die Jungtiere abgegeben werden.
Der ZmV ist verpflichtet ein Zuchtbuch zu führen, in dem der Verkauf oder die Abgabe der Jungtiere dokumentiert wird (Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Rasse, Farbe, Name und Adresse des Käufers, sowie das Abgabedatum. Dieses ist auf Verlangen dem Verein zur Einsicht vorzulegen. Die wenigsten ZoV führen Listen, welche Jungtiere wann und wohin abgegeben wurden. Daher ist es nicht möglich nachzuvollziehen, ob eventuell und wieweit eine Inzucht vorliegt, oder ggf. mit Tieren weitergezüchtet wurde, deren Vorfahren Missbildungen oder genetisch Mängel aufwiesen. Der Käufer muss sich nur auf die Ausführungen des ZoV verlassen.
Zuchtkatzen und Zuchtkater sollen eindeutig gekennzeichnet sein. Ab 01. Januar 2009 ist die eindeutige Kennzeichnung der Zuchtkatzen per Microchip vorgeschrieben. Keine Kennzeichnungspflicht.
Mehrfach und grobe Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. .
Ernährung der Katzen erforderlich nicht erforderlich
Die Vereine empfehlen den ZmV eine qualitativ hochwertige Nahrung den Katzen anzubieten. Hochwertiges Futter enthält fast ausschließlich tierische Proteine und wenig Kohlehydrate. Anhand des Erscheinungsbildes der Katzen und deren Ausscheidungen kann man ablesen, wie hochwertig gefüttert wird. Die Katzen erhalten bei einigen ZoV "billig" Futter aus dem Supermarkt, bei dem der Anteil der tierischen Proteine sehr gering, dafür aber der Anteil der pflanzlichen Kohlehydrate sehr hoch ist. Über das Aussehen der Katzen kann festgestellt werden, ob ausreichende Mengen verfüttert werden.
Pflege der Katzen erforderlich nicht erforderlich
Der ZmV ist verpflichtet, dass die Zuchtkatzen vor der ersten Deckung auf einer Katzenausstellung mindestens ein "Vorzüglich" = "Zuchttauglich" erhalten, dieses kann eine Katze nur erhalten, wenn es gepflegt, gesund und in sauberer Umgebung gehalten wird. Eine Kontrolle erfolgt nicht. Nur bei Anzeigen gegenüber dem Veterinäramt kommt es hin- und wieder vor, dass die katastrophalen Zustände aufgedeckt werden. Besonderst bei Massenzüchtern (=Vermehrern) wurden geraden in den letzten Jahren erbarmunswürdige, verdreckte, unterernährte Tiere, die zum Teil nicht mehr als ein verschrecktes Häufchen Elend waren, festgestellt.
Weiterhin werden vom vielen Verein in unregelmäßigen Abständen Zwingerkontrollen vorgenommen, insbesondere wenn Auffälligkeiten oder Meldungen vorliegen. Einige Vereine schreiben auch eine Wurfabnahme vor, bei der ebenfalls die Pflege und Gesundheit des gesamten Bestandes kontrolliert wird. Nur bei Anzeigen, in denen das Veterinäramt wegen Verstoß des Tierschutzgesetzes einschaltet wurde, werden solche Missstände aufgedeckt und manchmal auch beendet. Leider wird selten kontrolliert, ob die betroffenen Personen nicht doch hinterher wieder mit solchen Methoden versuchen Geld zu machen.
Mehrfach und grobe Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. .
Verhältnis Anzahl Zuchtkatzen zu vorhandenen Räumlichkeiten erforderlich nicht erforderlich
Einige Vereine begrenzen die Anzahl der Zuchtkatzen pro Halter, wenn nicht mehr gewährleistet werden kann, dass eine ausreichende Versorgung, Räumlichkeit und Gesundheit sichergestellt werden kann. Bei einigen ZoV gibt es mehr Zuchtkatzen, als es die Räumlichkeiten zulassen. Die Zuchtkatzen sind dadurch permanentem Stress ausgesetzt.
Die Käfighaltung ist grundsätzlich verboten. Eine Gehegehaltung ist erlaubt. Es muss jeder Katze freier Kontakt zu anderen Katzen und dem Menschen möglich sein. Zuchtkater dürfen nicht völlig isoliert gehalten werden. Oft kommt es bei Massentierhaltungen vor, dass die Katzen nicht artgerecht in Käfigen dahinvegitieren, da es dort nur um das Vermehren geht und nicht um das Wohl der einzelnen Katze.
Mehrfach und grobe Verstöße werden mit Ausschluss aus dem Verein geahndet. .
Informationsbedarf des Züchters erforderlich nicht erforderlich
Dem ZmV wird von den Verein empfohlen, Genetiksenimare und Informationsveranstaltungen zu besuchen. Die Grundlage einer qualitiativ hochwertigen Zucht, bildet ein solides Wissen, um die Eigenarten, Haltung, Ernährung, Krankheiten und genetischen Veranlagungen, der von ihm gezüchteten Rasse. Es liegt am ZoV ob er sich dieses Wissen zu eigen macht oder nicht.
Viele Vereine prüfen die Stammbäume bereits auf genetische Unmöglichkeiten. Der Käufer muss sich auf die Aussagen des ZoV verlassen.

Worauf Sie als Käufer achten sollten:

Meine Gegenüberstellung soll als Entscheidungshilfe dienen. Als Käufer sollten Sie bedenken, es gibt auf beiden Seiten schwarz, grau und weiß. Wenn alle, egal ob ZmV oder ZoV, sämtliche gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen, Tests, und Impfungen, etc. vornehmen und sich an die gleichen Regeln halten (Mindestalter der Zuchtkatzen, max. 3 Würfe pro Jahr, etc.), kann es eigentlich keine gravierenden Preisunterschiede geben.

Jeder Züchter sollte im eigenen und im Interesse der Kitten, alles dafür tun, nur gesunde und genetisch einwandfreie Kitten abzugeben. Sie als Käufer können dazu beitragen, dass der Qualitätsstandard bei allen gehalten oder verbessert wird. Wägen Sie daher gut ab, was Ihnen ein gesundes Kitten wert ist.

Achten Sie als Käufer darauf, dass alle Katzen beim Züchter einen gesunden, kräftigen Eindruck hinterlassen. "Abgemagerte", "Ungepflegt" und "Krank ausehende" Katzen müssen nicht sein, bzw. sollten Sie davon abhalten, aus Mitleid ein Kitten zu erwerben. Bedenken Sie, kaufen Sie ein Kitten aus Mitleid, machen Sie dadurch Platz für ein anderes, welches die gleichen Leiden ertragen muss und unterstützen dadurch den Verkäufer, bzw. ermutigen diesen, mit den katastrophalen Verhältnissen weiter zu züchten. Bei Billigangeboten sollten Sie damit rechnen, den gesparten Kaufpreis, und seien es nur für die erforderlichen Impfungen, durch den Besuch bei Ihrem Tierarzt wieder drauf zu zahlen.

Ein guter Züchter wird Ihnen auch nicht nur das von Ihnen begehrte Kitten in einem sauberen, aufgeräumten Wohnzimmer präsentieren, sondern auch die Eltern, Geschwister und sonstige Samtpfoten zeigen. Idealerweise leben die Katzen mit den Züchtern zusammen, dass heißt für mich, man sieht, dass man sich in einem Katzenhaushalt befindet. Liegen hier und da ein paar Haare oder Spielzeuge rum, heißt das aber noch lange nicht, dass der Züchter unsauber ist. Unsauberkeit zeichnet sich für mich durch nicht gereinigte Katzentoiletten, unsaubere Fressplätze, ungepflegte und verschmutzte Tiere aus. Ein strenger Geruch kann ein Hinweis auf einen, oder mehrere potente Kater sein, aber wenn es nicht nach Kater, sondern nach Exkrementen oder/und nach vergammelten Futter riecht, sollten sie vorsichtig werden.

Ein Züchter, der nichts zu verbergen hat, wird Ihnen höchst wahrscheinlich, falls vorhanden, die speziellen Katzenräume und Gehege zeigen, respektieren Sie aber seine Privatsphäre, wie z.Bsp. Schlafzimmer, Kinderzimmer, etc.. Gehegehaltung ist im Gegensatz zur Käfighaltung erlaubt, sofern die Katzen die Möglichkeit haben, Kontakt zu anderen Samtpfoten und ausreichend menschliche Zuneigung erhalten. Bei Massenzüchtern (Vermehrern) werden sehr oft viele Katzen in kleinen, verunreinigten Käfigen oder Boxen ohne ausreichende Lichtverhältnisse gehalten, die sich vorzugsweise im Stall, im Keller oder auf dem Dachboden befinden und bei denen sich die menschliche Nähe nur auf das Füttern beschränkt.

Lassen Sie sich vom Züchter auch die Ahnentafeln und die Untersuchungsergebnisse der Elterntiere zeigen. Die meisten Vereine legen ihren Mitgliedern auf, ein Zuchtbuch zu führen, aus dem hervorgeht, wann und wie oft die Mutterkatze bereits schon Würfe hatte, fragen sie freundlich nach, ob Sie einen Blick hineinwerfen dürfen. Papier ist zwar geduldig und manch findige Züchter (auch ZmV) schummeln manchmal und geben eine andere Katze als Mutterkatze aus, wenn die maximale Anzahl von 3 Würfen innerhalb von zwei Jahren bei dieser überschritten ist, aber bei Züchtern, die wenig Würfe haben, und die Muttertiere dann auch noch alle unterschiedliche Farben, kommt das sowieso nicht vor.

Ein Kitten sollte nie unter 12 Wochen, mehrfach entwurmt und mit mindestens zweimaliger Impfung von Katzenseuche und -schnupfen, sowie einem Gesundheitsattest abgegeben werden. In der Regel werden die Kitten von der Geburt bis zur 4, manchmal auch 5 oder 6 Lebenswoche nur von der Muttermilch ernährt. Manche Kitten fangen ab der 4, manche erst ab der 6 Lebenswoche an, feste Nahrung zu sich zu nehmen. Die Sozialisierungsphase ist auch nicht vor der 10 Lebenswoche abgeschlossen, dass heißt, das Kitten lernt in dieser Zeit von der Mutterkatze, wie es sich gegenüber Artgenossen und uns Zweibeinern verhält, was es fressen darf und was nicht. Es braucht die Zuneigung und Liebe der Katzenmammi und der Geschwister, um auch charakterlich ein starkes Kitten zu sein. Zu frühes trennen von der Mama birgt auch Verlustängste, die sich auf das spätere Verhalten gegenüber den neuen Dosis auswirken kann, gerade wenn es dann als Einzelkatze gehalten wird.

Immer wieder taucht auch in diversen Anzeigen das Kunstwort "Rasse-Edel-Mix" oder "Edelmix" meistens in Verbindung mit Billigangeboten auf. Aber was ist "Edel" daran, Rassen zu mixen?? Dann wird auch häufig damit geworben, dass für die Eltern ein Stammbaum vorhanden wäre. Ein ZmV verkauft entweder an andere Züchter, oder an Liebhaber. Wenn er an andere Züchter verkauft, dann immer mit der Auflage, dass keine Rassekreuzungen vorgenommen werden, denn er hat sich der Rasse und seinem Verein gegenüber verpflichtet, die von ihm gezüchtete Rasse zu erhalten und ggf. zu verbessern und selber auch keine Rassekreuzungen vorzunehmen. Bei den Katzen, die an Liebhaber verkauft wurden, ist immer im Vertrag geregelt, dass mit diesen nicht gezüchtet werden darf, entweder, weil das Tier nicht dem Rassestandard (häufigste Entscheidung) entspricht, oder weil wegen anderen Mängeln (genetisch, Missbildungen, etc.) die Katze/der Kater von der Zucht auszuschließen sind. Warum wird dann doch von den Liebhabern mit solchen Tieren gezüchtet, ggf. auch noch ohne Vereinsbindung und ohne Stammbäume für die Kitten zu bekommen, und dann auch noch verschiedene Rassen miteinander zu kreuzen? Was geht in diesen Menschen vor???

Der Grundgedanke des Züchtens spiegelt sich für mich auch deutlich in dem Auszug aus http://de.wikipedia.org/wiki/Tierzucht/ wieder:

"Unter Tierzucht versteht man die züchterische Bearbeitung von Tierrassen: Durch gezielte Selektion und Anpaarung von Tieren wird ein Zuchtfortschritt erreicht. Hierbei orientiert man sich an den jeweiligen Zuchtzielen.

Durch Auslese (Zuchtwahl) der sich vermehrenden Tiere wird für eine Verstärkung gewünschter Eigenschaften gesorgt - z. B. ..., geändertes Aussehen von ... Katzen usw..

Dies geschieht üblicherweise durch gezielte Paarung von Tieren, die eine starke Ausprägung gewünschter Eigenschaften aufweisen. Hierdurch wird allerdings der genetische Pool, das heißt, die Summe der unterschiedlichen Eigenschaften der Population kleiner (genetische Variation|genetische Varianz), wodurch die Schärfe der Selektion beschränkt wird. In vielen Zuchten sind die Folgen der geringeren genetischen Varianz auch eine Inzuchtdepression. ... . Daher ist die Auswirkung der Inzuchtdepression bei scharfer, gezielter Selektion und Zucht wesentlich vermeidbar."

Liebe Käufer (und Züchter), ich bin gegen Rassekreuzungen und Qualzüchtungen. Tenor dieser Aufstellung soll nicht sein, irgendwelche Personen anzuklagen oder zu verunglimpfen, aber ich möchte Sie dafür sensibilisieren, lieber einmal genauer hinzuschauen, bevor Sie ein Kitten erwerben. Unsere Katzen sind Lebewesen, die es verdienen, von uns umsorgt und gepflegt zu werden, ohne wenn und aber. Sicherlich kann Ihnen kein Züchter die Garantie geben, dass das von Ihnen erworbene Kitten 20 Jahre alt wird, ohne jemals zu erkranken. Aber es muss auch nicht sein, dass Sie ein bereits krankes Kitten aus Mitleid erwerben, dieses ständig zum Tierarzt und damit auch Ihr Geld hintragen, und nach kurzer Zeit den Verlust der Katze zu beklagen haben und dann alle Züchter über einen Kamm scheren.

Ein "guter" Züchter möchte nur die besten Plätze für seine liebevoll aufgezogenen Kitten finden, und wird Ihnen im Bedarfsfall auch Fragen stellen, die Sie vielleicht als unangenehm empfinden. Jemand, der nicht daran interessiert ist, wo sein Nachwuchs bleibt, wird keine Fragen stellen; er wird Ihnen zukünftig wohl auch nicht mit Rat und Tat bei Fragen und Problemen zur Seite stehen.

Wägen Sie also vor Ihrer Entscheidung für ein Kitten gut ab, wo und von wem Sie dieses erwerben. Schauen Sie sich am Besten bei mehreren Zuchtstätten gut um und vergleichen Sie diese miteinander.

Ich wünsche Ihnen, dass Sie zukünftig viel und lange Spaß an und mit Ihrem neuen und gesunden Mitbewohner haben.

Ich weise darauf hin, dass das Kopieren und Vervielfältigen dieses Inhalts nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt ist.